Stiftungsschwerpunkte
Förderung von Kunst, Kultur und Wissen
für mehr Chancengleichheit
Die Stiftung wird primär die Zwecke in Ziffer 1 bis 3 erfüllen. Die Zwecke in Ziffer 4 und 5 sollen nur nachrangig und nur im Einzelfall erfüllt werden. Der Vorstand wird von den aufgeführten Zwecken in Ziffer 1 bis 3 Schwerpunkte der angestrebten Förderungszwecke setzen. Die Beschaffung und Vergabe finanzieller Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr.1 AO. Im Einzelfall kann die Stiftung Einzelpersonen im Rahmen der Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 AO entsprechend den Kriterien von § 2 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung unterstützen.Auszug aus der Satzung
(1) Zweck der Stiftung ist:
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Die Stiftung kann ihren Zweck auch unmittelbar selbst durch eigene Projekte verwirklichen oder bei Einzelförderung durch die Auslobung von Preisen und Stipendien, soweit sie den in der Satzung vorgegebenen Zwecken entsprechen.