Vorgeschichte
Seit vielen Jahren nutzte der Siedlerverein Eichkamp e.V. Haus und Grundstück des Gemeindehauses der evangelischen Friedensgemeinde im Zikadenweg 42a für Vereinsveranstaltungen und diverse soziale Zwecke mit. Das Haus hatte sich dadurch seit Jahrzehnten zu einem kulturellen Zentrum und Ort der nachbarschaftlichen Begegnungen entwickelt. Die evangelische Friedensgemeinde sah sich vor Jahren aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, ihr Gemeindehaus aufzugeben und das Grundstück zu verkaufen.
Unterstützung der Stiftung zum Erhalt des Gemeindehauses
Der Siedlerverein Eichkamp e.V. konnte das Haus allein nicht erwerben und es fand sich keine andere Möglichkeit, das Haus für den Verein und die Siedlung zu erhalten. Anfang 2013 wurde die Stiftung am Grunewald, die ihren Sitz in der Siedlung Eichkamp hat, gefragt, ob sie den Fortbestand des Hauses unterstützenkönnte.
Je mehr sich der Vorstand der Stiftung mit diesem Wunsch auseinandersetzte, desto klarer wurde, welch ein Verlust ein Verkauf dieses Hauses an einen Immobilieninvestor sein würde. Die Stiftung beschloss, Haus Eichkamp gemeinsam mit dem Siedlerverein zu erwerben. Erst als die Kirchengemeinde und die beiden Käufer sich bis an die Grenzen des Machbaren engagierten, konnte das Haus am 07.05.2014 erworben werden.
Ein großer sozialer Erfolg für die Siedlung Eichkamp und Nachbarsiedlungen!
Dieser Kauf war allerdings trotz erfolgreicher Spendenkampagne des Siedlervereins erst möglich, als sich die Stiftung zur Übernahme von ¾ der Anschaffungskosten bereit erklärte. Hierfür brauchte die Stiftung eine Genehmigung der Aufsichtsbehörden. Diese verpflichteten die Stiftung „eine beherrschende Stellung“ auszuüben und mit Aktivitäten im Haus Eichkamp direkt und unmittelbar ihren Stiftungszweck zu erfüllen.
Bürokratische Hürden und Kompromisslösung
Die allgemeine Euphorie, der Glaube an die Bereitschaft und Einsichtsfähigkeit aller Beteiligten sowie die Feststellung, dass der Erwerb des Hauses sonst nicht möglich wäre, führten dazu, diese Bedingungen zu akzeptieren. Speziell die Auflagen des Senators für Justiz gegenüber der Stiftung erwiesen sich schnell als nicht umsetzbar. Der Wirtschaftsprüfer der Stiftung hatte die Einhaltung dieser Auflagen zu überprüfen und forderte Belege, wie diese erfüllt würden. Das Selbstverständnis des Siedlervereins und die von der Senatsverwaltung geforderte beherrschende Stellung der Stiftung aufgrund ihres sehr hohen Eigentümeranteils waren nicht in Übereinstimmung zu bringen. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, wäre die Stiftung zwingend auf personelle Unterstützung durch den Siedlerverein angewiesen gewesen, was ebenfalls auf Schwierigkeiten stieß. Für die Stiftung wurde es immer schwieriger, sich rechtstreu zu verhalten. Das finanzielle Engagement der Stiftung beim Erwerb des Hauses war bezogen auf ihr Gesamtvermögen zwar eher gering, aufgrund der nicht zu erfüllenden Auflagen der Senatsverwaltung drohten ihr aber existenzielle Schwierigkeiten. Damit geriet ihr gesamtes Vermögen in Gefahr. Versuche, einen anderen Träger zu finden, scheiterten. Der rechtlich notwendige Weg, die Auflösung der Eigentümergemeinschaft mittels Zwangsversteigerung zu betreiben, hätte den Verlust des Hauses bedeutet. Es wurde nach anderen Notlösungen gesucht. Schließlich bot die Stiftung dem Siedlerverein dann ihren Anteil zur Pacht an.
Seit Abschluss eines Pachtvertrages Januar 2018 betreibt der Siedlerverein das Haus alleine.
Genossenschaftslösung scheitert
Da diese „Notlösung“ rechtlich bedenklich und anfänglich auch so nie gewollt war, bot der Stiftungsgründer im Mai 2020 dem Siedlerverein an, das Haus auf eine Genossenschaft zu übertragen. Die Idee war, dass eine nicht gemeinnützige Genossenschaft den ¾ Anteil der Stiftung und den ¼ Anteil des Siedlervereins als Treuhänderin verwalten sollte. Wirtschaftliche Eigentümer wären alle Mitglieder gewesen, die einen Anteil erwerben.
Der Pachtvertrag wäre entfallen. Der Siedlerverein hätte keinen Pachtzins mehr zahlen müssen. Die Existenz des Hauses wäre dauerhaft – über die Laufzeit des Pachtvertrages hinaus – gesichert gewesen. Es war eine basisdemokratische Verwaltung vorgesehen. Jeder Anteil an dem Haus – auch wenn er wertmäßig recht gering wäre – sollte ein gleiches Stimmrecht erhalten.
Die Eigentumsanteile wären vererbbar und veräußerbar gewesen. Der Vorstand des Siedlervereins und ein Vorstand der Genossenschaft sollte nicht von denselben Personen besetzt werden. Hierdurch sollten möglichst viele neue und junge Eichkamper für dieses Haus gewonnen werden.
Der Stiftungsgründer war bereit, den gesamten Wert des ¾ Anteils der Stiftung als Einlage der Genossenschaft als Startkapital zur Verfügung zu stellen. Dadurch hätte die Genossenschaft erhebliche Mittel gehabt, das Haus weiter zu modernisieren und die Genossenschaft auf unbegrenzte Zeit finanziell abzusichern.
Leider war das Interesse des Siedlervereins an dieser Idee eher verhalten. Zumindest einzelne meinungsbildende Stimmen fürchteten, dass der Einfluss des Siedlervereins auf das Haus Eichkamp nicht mehr in gewohnter Weise gewährleistet sei. Als nach ca. einem halben Jahr kein klares Votum erzielt und die Gestaltung einer Satzung auch in einem ersten Entwurf nicht erkennbar waren, nahm der Stiftungsgründer dieses Angebot dann zurück. So blieb es bei der Notlösung des Pachtvertrages vom Januar 2018.
Dem Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden sei an dieser Stelle gedankt, die derzeit bestehende Lösung der Umwandlung von Kapital zur Zweckverwirklichung in reines Vermögenskapital zumindest stillschweigend gebilligt und so zum Erhalt des Hauses beigetragen zu haben.
Die Stiftung bedauert, dass keine langfristige, über den Pachtvertrag hinausreichende, Sicherungsstruktur für Haus Eichkamp erreicht werden konnte. Entscheidend ist und bleibt jedoch, dass Haus Eichkamp für die Siedlung Eichkamp erhalten bleibt. Die Stiftung freut sich, hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet zu haben und wünscht dem Siedlerverein viel Erfolg.
Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen.
Winfried Wohlfeld & Bernd Müller
Für den Vorstand der Stiftung am Grunewald