Förderkriterien
Für die Gewährung von Mitteln der Stiftung am Grunewald
Die Stiftung am Grunewald unterstützt Projekte, die Bildung, kulturelle Teilhabe und soziale Entwicklung fördern – insbesondere für Menschen, deren Lebensumstände ihnen diese Chancen sonst verwehren würden.
1 FÖRDERRICHTLINIEN
Die Stiftung am Grunewald fördert einzelne Projekte durch finanzielle Zuwendung. Der eingereichte Antrag muss den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung entsprechen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Senioren sowie die Bereiche der Bildung, Kunst und Kultur.
2 FÖRDERANTRAG
Der Antrag kann formlos per E-Mail gestellt werden. Antragssteller können nur gemeinnützige Organisationen oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen sein, die ebenfalls die Ziele der Stiftung verfolgen.
Anträge sollten die nachfolgenden Inhalte bereithalten:
a. Kontaktdaten des Antragsstellers bzw. der antragstellenden Organisation
b. Ansprechpartner, mitwirkende Personen inkl. Kontaktdaten
c. beantragte Förderungssumme
d. allgemeine Projektbeschreibung
e. allgemeine Zielsetzung
f. zeitliche Übersicht des Projektablaufs
g. Finanzierungsplan des Projekts, ggf. ist eine zusätzliche Differenzierung über die beantragte Förderungssumme nötig
h. Kontoverbindung
i. Scan bzw. Kopie des Freistellungsbescheids, ggf. Satzung
3 BEWILLIGUNG
Über die Bewilligung von Förderanträgen entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
4 ZUWENDUNGSBESTÄTIGUNG
Auf jede Zahlung haben die Empfänger eine Zuwendungsbestätigung auf amtlichem Formular auszustellen.
5 SICHTBARKEIT DER STIFTUNG AM GRUNEWALD
Darüber hinaus erwarten wir von unseren Projektpartner, dass die Stiftung im Rahmen des jeweiligen Projekts bzw. der jeweiligen Förderung im Außenverhältnis genannt und sichtbar gemacht wird.
Nicht aufgebrauchte Beträge sind unverzüglich an die Stiftung am Grunewald zurückzuzahlen.
Berlin, 30.07.


